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sich verzinsen

См. также в других словарях:

  • Verzinsen — Verzinsen, 1) die Zinsen (s.d.) von etwas geben; 2) sich verzinsen, Gewinn abwerfen, rentiren …   Pierer's Universal-Lexikon

  • verzinsen — ver|zin|sen [fɛɐ̯ ts̮ɪnzn̩]: 1. <tr.; hat Zinsen in bestimmter Höhe (für etwas) zahlen: die Bank verzinst das Geld mit fünf Prozent. 2. <+ sich> Zinsen bringen: das Kapital verzinst sich gut, mit sechs Prozent. * * * ver|zịn|sen 〈V.;… …   Universal-Lexikon

  • verzinsen — V. (Aufbaustufe) jmdm. Zinsen für etw. zahlen Beispiele: Das Darlehen ist mit 8% verzinst. Verbraucherkredite verzinsen sich mit 10% …   Extremes Deutsch

  • verzinsen — ver·zịn·sen; verzinste, hat verzinst; [Vt] 1 meist <die Bank> verzinst etwas die Bank zahlt Zinsen für etwas: Die Bank verzinst Sparguthaben mit 3%; [Vr] 2 etwas verzinst sich etwas bringt jemandem Zinsen || hierzu Ver·zịn·sung die; meist …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Verzinsung — Aufwand; Ertrag; Aufschlag; Abgabe; Zins * * * Ver|zịn|sung 〈f. 20〉 1. das Verzinsen 2. das Sichverzinsen ● Verzinsung zu 5 % * * * Ver|zịn|sung, die; , en: das [Sich]verzinsen. * * * Verzinsung …   Universal-Lexikon

  • Lade- und Entladeeinrichtungen — (loading appliances; installations de chargement et de transbordement; apparecchi di carico e scarico di trasbordo). Der größte Teil der auf den Eisenbahnen verfrachteten Güter ist Massengut oder Schüttgut, das lose auf offenen Eisenbahnwagen… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Auslage — Auslage, 1) Verwendung von Geld für einen Andern, auf dessen Wiedererstattung gerechnet wird; 2) Geld, das fortgehend sich verzinsen soll, für ein Geschäft, die Cultur eines Grundstücks, eine Fabrik etc. Daher 3) so v.w. Anlagecapital, s.u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Zinsanpassungsgesetz — Basisdaten Titel: Gesetz über die Anpassung von Kreditverträgen an Marktbedingungen sowie über Ausgleichsleistungen an Kreditnehmer Kurztitel: Zinsanpassungsgesetz Abkürzung: KredAAG, ZinsAnpG Art: Bundesgesetz …   Deutsch Wikipedia

  • Bank [2] — Bank (Hdlgsw.), eine auf Rechnung mehrerer Personen od. des Staates errichtete Anstalt, welche mit Geld Geschäfte macht, d.h. gegen Hinterlegung von Geld, Werthpapieren od. werthvollen Gegenständen od. auch gegen Bürgschaft Credit gewährt, den… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Enteignung — (expropriation; expropriation; espropriazione). Inhalt: I. Begriff; Allgemeines; Gesetzliche Bestimmungen. II. Gegenstand der E. III. Entschädigung der Eigentümer und Nebenberechtigten. IV. Rückerwerbsrecht. V. Benützung fremden Grundes für… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Stadtschnellbahnen — Stadtschnellbahnen. Inhalt: 1. Allgemeines; 2. Grundsätze für die Netzgestaltung; 3. Bahnhofsformen; 4. Bauweise der Schnellbahntunnel; 5. Betrieb und Verkehr; 6. Fahrpreise; 7. Wirtschaftsformen. 1. Allgemeines. Die Entwicklung der Großstädte… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

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